Herzlich Willkommen in der
Anna-Bertha-Königsegg Schule
INFORMATION zur Aufnahme in die Anna-Bertha-Königsegg-Schule
Ihr Kind ist Schulanfänger und besucht das letzte verpflichtende Kindergartenjahr?
Schülereinschreibung: Sie erhalten ca. Ende Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht Ihres Kindes einen Brief vom Magistrat der Stadt Salzburg mit der Aufforderung Ihr Kind bei der nächstgelegenen Volksschule vorzustellen und dort die verpflichtende Schülereinschreibung zu absolvieren. Am besten nehmen Sie zu diesem Termin bereits vorhandene Unterlagen wie Diagnosen, Arztberichte, Therapieberichte Ihres Kindes mit, denn in der Volksschule wird ein Antrag auf "Sonderpädagogischen Förderbedarf" gestellt und an die Bildungsdirektion übermittelt.
Gutachtenerstellung: Sie werden von der Bildungsdirektion kontaktiert, da ein pädagogisches Gutachten über Ihr Kind erstellt werden muss, um den erforderlichen Förderbedarf und die Lehrplaneinstufung festzustellen. Der/Die zuständige Gutachter/in wird mit Ihnen diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
Schulzuteilung: Die Bildungsdirektion entscheidet in Absprache mit Ihnen in welche Schule Ihr Kind aufgenommen wird. Sobald Sie diesen Bescheid erhalten haben, der besagt, daß Ihr Kind an unserer Schule aufgenommen wird, rufen Sie bitte bei uns an (0662-432390), damit wir einen Termin für die Aufnahme vereinbaren können.
Es gibt KEINE Möglichkeit der Anmeldung direkt an der Schule und es gibt auch keine Wartelisten.
Ihr Kind besucht eine Integrationsklasse und soll in die Anna-Bertha-Königsegg Schule übertreten?
Die Aufnahme als sog. "Quereinsteiger" entscheidet die Bildungsdirektion in Absprache mit Ihnen als Eltern. Es gibt keine Möglichkeit der Anmeldung direkt an der Schule und es gibt keine Wartelisten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Bildungsdirektion. Die Schulleitung Ihres Kindes wird Ihnen die Kontaktdaten des/der zuständigen Schulqualitätsmanagers/in (SQM) in der Bildungsdirektion geben.
(verfasst von SD Manuela Hanusch im März 2025)
ferienordnung_sj_24_25.pdf